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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2014 - 6 S 18.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8631
OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2014 - 6 S 18.14 (https://dejure.org/2014,8631)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2014 - 6 S 18.14 (https://dejure.org/2014,8631)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2014 - 6 S 18.14 (https://dejure.org/2014,8631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 90 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 8, § 90 Abs 2 SGB 8, § 17 Abs 1 KitaG BB 2
    Zur Frage der sozialverträglichen Gestaltung der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung ihrer Kinder

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § ... 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 90 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 8, § 90 Abs 2 SGB 8, § 17 Abs 1 KitaG BB 2, § 17 Abs 2 KitaG BB 2, § 17 Abs 3 KitaG BB 2, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Beschwerdevorbringen; Kita-Gebühren; Gemeindesatzung; Höhe der Gebühren; Elternbeiträge; Elterneinkommen; Kostenschuldner; Höchstbetrag; Gebührenbescheid; Sozialverträglichkeit; Personensorgeberechtigung; verfügbares Einkommen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des tatsächlich verfügbaren Haushaltseinkommens bei der Berechnung der Gebührenhöhe für Kindertageseinrichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KitaG § 17 Abs. 2
    Maßgeblichkeit des tatsächlich verfügbaren Haushaltseinkommens bei der Berechnung der Gebührenhöhe für Kindertageseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einkommen des getrennt lebenden nichtehelichen Elternteils ist bei Kita-Beiträgen nicht zu berücksichtigen

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Eltern leben getrennt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 688
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2014 - 6 S 18.14
    Der vom Antragsgegner angeführte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - (BVerfGE 97, 332 ff.), wonach Kindergartengebühren grundsätzlich nach dem Familieneinkommen gestaffelt werden können, steht diesem Befund schon deshalb nicht entgegen, weil er den Fall eines mit beiden Eltern in einem Haushalt lebenden Kindes betraf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 A 15.15

    Kita-Gebühren sind keine Benutzungsgebühren

    Nichts anderes gilt im Hinblick auf den von den Antragstellern angeführten Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 - (NVwZ-RR 2014, S. 688 f., Rn. 4 bei juris).
  • AG Brandenburg, 06.12.2017 - 34 C 32/17

    "Beitragsordnung" von Kindertagesstätten (Kitas) in freier Trägerschaft - Geltung

    Sozialverträglich im Sinne des § 17 KitaG BB ist nämlich eine am Einkommen orientierte Staffelung der Kita-Gebühren nur dann, wenn sie sich auch an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 6 S 7/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 340; OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 15.04.2014, Az.: OVG 6 S 18/14, u.a. in: NVwZ-RR 2014, Seiten 688 f.; VG Potsdam , Urteil vom 17.07.2014, Az.: VG 10 K 1702/11 ).

    Die nach § 17 Abs. 2 KitaG des Landes Brandenburg (BbgKitaG bzw. KitaG BB) gebotene sozialverträgliche Gestaltung der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung ihrer Kinder verlangt insofern, bei der Berechnung der Gebührenhöhe nur das tatsächlich verfügbare Haushaltseinkommen zugrunde zu legen ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 12.05.2015, Az.: OVG 6 S 7/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 340; OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 15.04.2014, Az.: OVG 6 S 18/14, u.a. in: NVwZ-RR 2014, Seiten 688 f.; VG Potsdam , Urteil vom 17.07.2014, Az.: VG 10 K 1702/11 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2021 - 6 A 5.20

    Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuungseinrichtungen

    Denn "sozialverträglich" in diesem Sinne ist eine am Einkommen orientierte Erhebung der KitaGebühren nur dann, wenn sie sich an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert und nicht eine gleichsam fiktive wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugrundeliegt (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2015 - OVG 6 S 7.15 - juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 - juris Rn. 4; Senatsurteil vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 - juris Rn. 39 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 6 S 7.15

    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; KitaGebühren; Gemeindesatzung; Höhe der

    Die nach § 17 Abs. 2 KitaGesetz (juris: KTagStG BB) gebotene sozialverträgliche Gestaltung der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung ihrer Kinder verlangt, bei der Berechnung der Gebührenhöhe nur das tatsächlich verfügbare Haushaltseinkommen zugrundezulegen (Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 -).(Rn.3).

    Mit der vorliegenden Entscheidung knüpft der Senat an seinen ebenfalls den Antragsgegner betreffenden Beschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 - an.

  • OVG Bremen, 16.06.2021 - 2 D 243/17

    Normenkontrollantrag zur Kindergartenbeitragsordnung - Antragsbefugnis;

    Dies berücksichtigt, dass eine am Einkommen orientierte Staffelung der Kita-Gebühren nur dann sozialverträglich ist, wenn sie sich an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert(OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1504.2014 - OVG 6 S 18.14 -, Rn. 4, juris).
  • LG Cottbus, 05.10.2016 - 5 S 36/16

    Kinderbetreuung in einer kirchlichen Kindertagesstätte: Inhaltskontrolle für eine

    Kernaussage der beiden gesetzlichen Regelungen ist jedoch, dass die Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten sind (so OVG Berlin-Brandenburg vom 15.04.2014, Az.: 6 S 18.14).

    Auch das OVG Berlin-Brandenburg ist in seinem Beschluss vom 15.04.2014, Az.: 6 S 18.14, zu keinem anderen Ergebnis gekommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 K 32.14

    Kindertagesstätte; Klage gegen Elternbeitrag; Gerichtskostenfreiheit;

    Hiervon geht das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in ständiger Rechtsprechung aus (z.B. Beschlüsse vom 8. Februar 2006 - OVG 9 L 5.06 -, juris Rn. 3, vom 27. August 2013 - OVG 6 N 38.12 -, juris Rn. 9, und vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 -, juris Rn. 8; Urteil vom 18. Februar 2015 - OVG 6 B 19.14 - ebenso OVG Koblenz, Beschluss vom 16. Mai 2000 - 12 A 11586/99 -, juris Rn. 20; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 3 M 269/03 -, juris Rn. 30; OVG Hamburg, Urteil vom 29. März 2012 - 4 Bf 271/10 -, juris Rn. 61; Clausing, in: Schoch/ Schneider/Bier, VwGO, Kommentar § 188 Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - 6 B 15.21

    Kindertagespflege; Nachträgliche Überprüfung von Beitragsbescheiden;

    Dementsprechend hat der Senat ausgeführt, es sei nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht die Regelung einer Gebührensatzung einschränkend dahingehend interpretiert, dass jedenfalls bei getrennt lebenden, nicht ehelichen Eltern nur das Einkommen des Personensorgeberechtigten als Grundlage für die Berechnung des Elterneinkommens dienen dürfe, weil nur dies das tatsächlich verfügbare Einkommen sei und sich das Einkommen des getrennt lebenden, nicht ehelichen Elternteils, der nicht personensorgeberechtigt sei, nicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des sorgeberechtigten Elternteils auswirke (Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 -, NVwZ-RR 2014, S. 688 f., Rn. 4 f.).
  • VG Cottbus, 01.12.2016 - 1 K 1328/14

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Daher ist es nicht sozialverträglich, einen Elternteil auf der Grundlage eines Einkommens in Anspruch zu nehmen, über das er - im Leistungszeitraum - tatsächlich nicht verfügt und nicht verfügen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Mai 2015 - OVG 6 S 7.15 -, juris Rn. 3 ff., und Beschluss vom 15. April 2014 - OVG 6 S 18.14 -, juris Rn. 4 ff.).
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